Praktikumsberichte
7. April 2016
Patenschaften
18. April 2016Mitgliedsbeiträge und Spenden
Dem Verein stehen als Finanzmittel allein
• die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder,
• Spenden in unterschiedlichen Formen, regelmäßige Spenden als Daueraufträge, spontane Spenden,
„Spenden statt Schenken“ bei runden Geburtstagen, Jubiläen und Familienfesten u.a.m. und
• Patenschaftbeiträge
von Mitgliedern, Freunden und Unterstützern zur Verfügung.
Der Jahresbeitrag für das volljährige Mitglied beträgt: 20,00 Euro
Hartz IV-Empfänger zahlen einen jährlichen Beitrag von: 10,00 Euro
Auch Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 17 Jahren können Mitglieder des Vereins werden.
Sie sind beitragsfrei.
Der Jahresbeitrag ist ganz bewusst so niedrig angesetzt, damit jeder, der die Arbeit des Vereins unterstützen möchte, dazu auch die Möglichkeit hat.
Niemand soll sagen können: Ich finde die Arbeit des Vereins ganz toll, aber den Mitgliedsbeitrag kann ich nicht aufbringen, weil er für mich zu hoch angesetzt ist.
Viele Mitglieder zahlen je nach ihren Möglichkeiten einen weitaus höheren Beitrag.
Die Konten, auf die die Mitgliedsbeiträge und Spenden eingezahlt oder überweisen werden können, lauten:
Spendenkonto Kongo | Hilfe für Menschen im Kongo |
Kyffhäusersparkasse Sondershausen IBAN: DE21 8205 5000 3100 0244 42 BIC: HELADEF1KYF |
Sparkasse Altenburger Land IBAN: DE70 8305 0200 1200 0027 99 BIC: HELADEF1ALT |
Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung des Vereins wird vom Rechnungsführer Jürgen Hauskeller wahrgenommen.
Für die elektronische Buchführung steht ihm Frau Grit Neubauer, Rositz, zur Seite.
Die gesamte Finanzverwaltung des Vereins unterliegt
• von der Einzahlung der Mitgliedsbeiträge, der Spenden und der Patenschaftbeiträge
auf die Vereinskonten in Deutschland
• bis zur Auszahlung der Zuwendungen für die einzelnen Verwendungszwecke in
den Projekten im Kongo,
in Form von Kontoüberweisungen an die ProCrédit Bank in Kinshasa,
versehen mit detaillierten Angaben zur Zweckbestimmung des Geldes (les directives
de l’utilisation), die zeitgleich per E-Mail an die Leitung der Projektträger-ONGD
„Hospice des enfants abandonnés“ ASBL (siehe unter „Projekte“) geschickt werden,
alleinverantwortlich der Kontrolle des ehrenamtlich arbeitenden Vereinsvorstandes und
der Mitgliederversammlung.
In der Satzung des Vereins heißt es unter § 8, Absatz 9:
Der Vorstand
a) verwaltet das Vereinsvermögen,
b) entscheidet über die Vergabe der finanziellen Mittel des Vereins,
c) beschließt die Inangriffnahme besonderer Projekte innerhalb des
Vereinszweckes.
Finanzamt
Der Verein “Hilfe für Menschen im Kongo” e.V. ist beim Finanzamt Gera unter der Steuernummer 161/141/42585 registriert.
In Abständen von drei Jahren muss der Verein seine Finanz- und Rechnungsunterlagen für die jeweils zurückliegenden drei Jahre beim Finanzamt vorlegen.
Das Finanzamt überprüft, wie die eingenommenen Finanzen vereinnahmt und ob sie der Satzung entsprechend verwendet wurden.
Diese Überprüfung durch das Finanzamt entscheidet darüber, ob die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt und eine Steuerbefreiung erteilt wird.
Ein Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs.1 Nr.9 KStG
und von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr.6 GewStG liegt mit Datum vom 02.03.2015 vor.
Damit ist der Verein vom Finanzamt Gera wegen seiner Arbeit “zu mildtätigen Zwecken”
im Sinne der §§ 51 ff der AO als steuerbegünstigt anerkannt und berechtigt,
für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die diesen Zwecken dienen, Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.